Bekanntmachung der Ortsgemeinde Altenahr gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung über die Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sowie die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Ortsgemeinderat Altenahr zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr, Roßberg 143, 53505 Altenahr, Zimmer 34, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Altenahr zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und seinen Anlagen im Internet unter www.altenahr.de/Rathaus&Gemeinderäte/Satzungen/Ortsgemeinde Altenahr zur Einsichtnahme bereit.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Altenahr haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 08.05. bis zum 21.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr, Roßberg 143, 53505 Altenahr, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Der Ortsgemeinderat Altenahr wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Altenahr, den 02.05.2023
Fuhrmann, Ortsbürgermeister
Für Fragen und evtl. Terminabsprachen stehen wir gerne unter der Telefon-Nr. 02643/8090 zur Verfügung.